Unterlassungsansprüche / Abmahnungen

Kennen Sie diese Situation?

Ihr privater Stellplatz oder Ihre Einfahrt werden zugeparkt, Ihre Kundenparkplätze werden ständig von Fremden belegt?

Dann helfen wir Ihnen weiter!

1. Wichtig ist, dass Sie zunächst Ihren Stellplatz richtig vorbereiten und als „Privaten Stellplatz“ gut sichtbar kennzeichnen.

2. Sie müssen eine Nutzungsberechtigung am Stellplatz entweder als Eigentümer, Sondernutzungsberechtigter (z.B. in einer Wohnungseigentümergemeinschaft) oder durch Mietvertrag haben.

3. Senden Sie uns dann ein Foto vom Falschparker mit gut sichtbarem Kfz-Kennzeichen und der Beschilderung (am Besten mit dem PKW).

Sie können uns dann beauftragen, den Falschparker aufzufordern, künftiges Falschparken zu unterlassen, also eine sog. kostenpflichtige Abmahnung auszusprechen.

Sie senden uns die Daten und die Fotos per E-Mail an info@meinparkplatz24.de. Wir übersenden Ihnen dann ein Vollmachtsformular, damit wir uns gegenüber den Behörden und dem von uns ermittelten Halter als berechtigt zur Abmahnung zeigen können.

Mit der Vollmacht ermitteln wir den Halter des falsch geparkten PKW. Dieser oder der Fahrer, den uns der Halter benennen muss, werden dann in Anspruch genommen.

Wir fordern dann den Halter oder den Fahrer auf, sich zu verpflichten, künftig nicht mehr auf Ihrem Stellplatz zu parken, und sich zu verpflichten, bei Wiederholung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Kosten für unsere Beauftragung werden ebenfalls mit eingefordert. Sie brauchen keine Vorleistung zu erbringen.

Wir benötigen von Ihnen lediglich folgende Informationen:

– Name, Anschrift, Telefonnummer und möglichst E-Mail-Adresse, am Besten über diesen Fragebogen.

– Angaben zum Parkverstoß und zur Parkzeit (oft ergibt sich diese aus den Fotodaten, s.u.).

– Angaben, ob es sich um einen gemieteten Parkplatz handelt oder Sie Eigentümer sind.

– Ein Foto, auf dem der PKW und möglichst die Beschilderung gut zu erkennen sind.

Das weitere erledigen dann wir für Sie!

ACHTUNG:

In keinem Fall sollten Sie zur „Selbstjustiz“ greifen, und den Falschparker zuparken. Sie setzen sich ins Unrecht, da Sie nun möglicher Weise eine Nötigung begehen.

Abschleppen lassen kann eine Lösung sein, falls der Abschleppunternehmer rechtzeitig erscheint. Oft müssen Sie aber in Vorleistung gehen, was schnell bis zu 200 € kosten kann.

Dagegen ist die Abmahnung ein sicheres Mittel, denn ist es gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass bereits aus dem einmalige Parkverstoß die tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass der „Täter“ sein Verhalten wiederholt (BGH, Urteil v. 21.09.2012 – V ZR 230/11).

Die Kosten Ihres Rechtsanwalts hat dann derjenige (Fahrer oder Halter) des falschparkenden PKW zu erstatten.

Wehren Sie sich, aber wehren Sie sich legal! Wir helfen Ihnen!